Kein Alkoholkonsum, kein Privatbesuch von Unbefugten, kein offenes Feuer auf dem Turm – so weit, so klar. Doch was galt und gilt es sonst zu beachten? Ein Blick in die Geschichte:

Am 27. November 1770 erläßt Fürstbischof Maximilian Friedrich die „Feuer- und Brand-Lösch-Ordnung“, in der ebenfalls Direktiven für den Türmer enthalten sind. So schreibt ihm z.B. der Paragraph 26 vor: Weiterlesen